Neutralität in der Schule

Schulen sind religiös vielfältig und konfliktreich geworden. Darf der Staat von Lehrerinnen Neutralität durch Verzicht auf das Kopftuch verlangen, um Frieden in den Schulen zu wahren?

Nordrhein-Westfalen hatte das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht gesetzlich verboten. Das Bundesverfassungsgericht schränkte ein; trügen Lehrerinnen das Kopftuch aus religiösem Gehorsam, sei das Verbot nur gerechtfertigt, wenn Neutralität und Schulfrieden nicht abstrakt, sondern konkret gefährdet seien.

Berlin hat ein ähnliches Gesetz und eine Muslima, die im Unterricht Kopftuch tragen wollte, nicht als Lehrerin beschäftigt. Das Bundesarbeitsgericht hat ihr eine Entschädigung zugesprochen; auch das Berliner Gesetz könne ein Kopftuchverbot nur rechtfertigen, wenn Neutralität oder Schulfrieden konkret gefährdet seien. Das sei nicht dargetan worden.

Die Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Gefahr stammt aus dem Polizeirecht und meint dort einerseits die allgemein und andererseits die im einzelnen Fall drohende Gefahr. Das Bundesverfassungsgericht verwendet die Begriffe etwas anders. Es wendet sich dagegen, dass das Kopftuch “in einem flächengroßen und bevölkerungsreichen Land wie Nordrhein-Westfalen” landesweit und ausnahmslos verboten wird; würden aber in einem Schulbezirk Neutralität oder Schulfriede “in einer beachtlichen Zahl von Fällen” gefährdet, könne “nicht erst im konkreten Einzelfall”, sondern auch allgemein und vorbeugend verboten werden. Die Bildung von Schulbezirken, die es heute nicht mehr gibt, orientierte sich an der Verbundenheit von Schule und Stadtteil, dem Anliegen einer ausgeglichenen Sozialstruktur und der Wohnungsnähe. Soweit diese Orientierung greift, kann also einheitlich beurteilt werden, ob Neutralität und Schulfrieden in einer hinreichenden Zahl von Fällen gefährdet sind.

Rechtfertigt das ein Kopftuchverbot an allen Schulen Berlins? Wie ineinander verwoben die Stadtteile und Schulen und Gefahren in Berlin sind, ist eine empirische Frage, für die der Berliner Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative hat. Jedenfalls muss Berlin nicht von Lehrerin zu Lehrerin und Klasse zu Klasse das Kopftuch mal erlauben und mal verbieten – ein Nebeneinander von Situationen, die gegeneinander ausgespielt würden, was nur Unfrieden an den Schulen stiften würde.

von Bernhard Schlink, 15. Jan. 2021

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